Alle Gesetze gelten überall. Außer der Nationalversammlung besteht keine gesetzgebende Kraft. Die Regierung darf in manchen bestimmten Fällen Rechtsverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen. Außerdem kann der Ministerrat zur Anwendung der Gesetze und zur Ausführung gesetzlicher Ermächtigungen, Rechtsverordnungen erlassen, die Gesetze nicht verstoßen dürfen und der Vorprüfung durch den Staatsrat unterliegen. Das Ratspräsidium, die Ministerien und die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, können Verordnungen erlassen, um die Anwendungen der ihren Tätigkeitsbereich beruhenden Gesetze und Rechtsverordnungen zu gewährleisten, soweit sie diesen nicht widersprechen.
Das türkische Recht basiert auf dem Kontinentalsystem
Das Zivilgesetzbuch ist im Jahre 1926 in Kraft getreten und wurde aus dem schweizerischen Zivilgesetzbuch rezipiert. Es ordnet Personenrecht, Familien- und Erbrecht, Sachenrecht. Das Schuldengesetzbuch von 1926 ist ein untrennbares Teil des Zivilgesetzbuches und ordnet die Schuldverhältnisse, Verträge, Schuldübernahme, Übertragung der Förderung; einzelne Schuldverhältnisse wie Kauf, Tausch, Miete, Darlehen, Dienstvertrag, Bürgschaft, Garantie usw. Beide Gesetze zusammen mit dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ordnen die handelsrechtlichen Vorschriften ,über Handelsregister, Handelsunternehmen wie Kaufleute, Handelsmakler, Agentur, Vertreter, Handelsgesellschaften wie Offene-, Kommandit-, Aktiengesellschaften sowie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wertpapiere wie Scheck, Wechsel, gezogene Wechsel, Beförderungsgeschäfte, Seehandel und Versicherungsrecht. Viele Vorschriften dieser Gesetze stimmen mit der deutschen Gesetzgebung überein.









